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Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn ein
Exemplar vom Gast unterschrieben an die Vermieterin zurückgegeben
und eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtmietpreises geleistet
wurde oder wenn die Ferienwohnung bereitgestellt worden ist.
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Der
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer
der Vertrag abgeschlossen ist.
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Die Vermieterin ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
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Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der von
der Vermieterin ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen
nach der ständigen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland
bei Überlassung von Ferienwohnungen 10% des Mietpreises.
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Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch
genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung hat
der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten
Betrag zu zahlen.
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Die Ferienwohnung muss am Abreisetag um 10 Uhr geräumt sein.
Ebenso kann die Ferienwohnung nicht vor 15 Uhr belegt werden, es sei
denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen.
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Es erfolgt eine Übergabe und Abnahme der Ferienwohnung. Die Ferienwohnung
ist vom Gast pfleglich zu behandeln und während der gesamten
Mietzeit zu reinigen.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung aufgeräumt zu übergeben.
Die Endreinigung wird von der Vermieterin durchgeführt und ist
im Gesamtmietpreis enthalten. Für Schäden, die während
der Mietzeit verschuldet werden, haftet der Gast.
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In der Ferienwohnung darf nicht geraucht werden. Haustiere sind nicht
erlaubt.
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1 PKW-Stellplatz wird kostenfrei auf dem Grundstück zur Verfügung
gestellt. Eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen.
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2 Fahrräder werden zur feien Benutzung kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, eine Schadenshaftung
ist ausgeschlossen.
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Die Gesprächsgebühren für das Telefon werden am Abreisetag
abgerechnet. Gespräche in das deutsche Festnetz sind kostenfrei.
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Der aufgeführte Gesamtmietpreis gilt nur für die angegebene
Personenzahl. Sofern weitere Personen die Wohnung nutzen wollen, ist
dies im Vorwege mit der Vermieterin abzustimmen. Eventuell anfallende
Mehrkosten sind spätestens am Anreisetag zu entrichten.
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Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten
zu einer Schadensersatz-forderung. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist Plön.