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Bedingungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Mietbedingungen
gemäß Mustervertrag des Deutschen Tourismusverbandes


1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn ein Exemplar vom Mieter unterschrieben an die Vermieterin zurückgegeben und eine Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises geleistet wurde oder wenn die Ferienwohnung bereitgestellt worden ist.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegeben Personenzahl belegt werden. Sofern weitere Personen die Unterkunft nutzen wollen, ist dies mit der Vermieterin abzustimmen. Eventuell anfallende Mehrkosten sind spätestens am Anreisetag zu entrichten.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Die Restzahlung ist spätestens vor Belegung der Wohnung am Anreisetag zu leisten.

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten einschließlich Bett- und Tisch-wäsche, 2 Handtücher pro Person und Woche sowie die Endreinigung enthalten. Weitere Handtücher können gegen eine Gebühr von 1 €/Handtuch bereitgestellt werden. Das hauseigene WLAN-Netz kann kostenfrei benutzt werden.

1 überdachter PKW-Stellplatz (Carport) sowie ein abgeschlossener Unterstellraum für Fahrräder, Surfbrett o. ä. stehen dem Gast auf dem Grundstück zur Verfügung. Für Fahrradtouren stehen 2 Gästefahrräder bereit. Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr, eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen.

3. Mietdauer

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung dem Mieter ab 15 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies der Vermieterin mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter die Wohnung bis spätestens 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Es erfolgt eine Übergabe und eine Abnahme der Ferienwohnung.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Gesamtmietpreises
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtmietpreises
Danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtmietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei der Vermieterin kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.

Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich mit dem Buchungsdatum zusammenhängen (innerhalb von 14 Tagen).

5. Kündigung durch den Vermieter

Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Aufforderung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann die Vermieterin von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen verlangen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Partei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Miet-räumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

Entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In der Ferienwohnung darf nicht geraucht werden. Haustiere sind nicht erlaubt.

8. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten. Die Haftung für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

9. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechts-erheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.