Allgemeine
Mietbedingungen
gemäß Mustervertrag des Deutschen Tourismusverbandes
1. Vertragsabschluss
Der
Mietvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn ein Exemplar vom
Mieter unterschrieben an die Vermieterin zurückgegeben und eine Anzahlung
in Höhe von 10% des Mietpreises geleistet wurde oder wenn die Ferienwohnung
bereitgestellt worden ist.
Die
Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich
zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag
angegeben Personenzahl belegt werden. Sofern weitere Personen die Unterkunft
nutzen wollen, ist dies mit der Vermieterin abzustimmen. Eventuell anfallende
Mehrkosten sind spätestens am Anreisetag zu entrichten.
2.
Mietpreis und Nebenkosten
Die
Restzahlung ist spätestens vor Belegung der Wohnung am Anreisetag
zu leisten.
In
dem vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten einschließlich
Bett- und Tisch-wäsche, 2 Handtücher pro Person und Woche sowie
die Endreinigung enthalten. Weitere Handtücher können gegen
eine Gebühr von 1 €/Handtuch bereitgestellt werden. Das hauseigene
WLAN-Netz kann kostenfrei benutzt werden.
1
überdachter PKW-Stellplatz (Carport) sowie ein abgeschlossener Unterstellraum
für Fahrräder, Surfbrett o. ä. stehen dem Gast auf dem
Grundstück zur Verfügung. Für Fahrradtouren stehen 2 Gästefahrräder
bereit. Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr, eine
Schadenshaftung ist ausgeschlossen.
3.
Mietdauer
Am
Anreisetag steht die Ferienwohnung dem Mieter ab 15 Uhr zur Verfügung.
Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies der
Vermieterin mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter die Wohnung bis spätestens
10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Es erfolgt
eine Übergabe und eine Abnahme der Ferienwohnung.
4.
Rücktritt durch den Mieter
Der
Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der
Vermieterin. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen
Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und
den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
Rücktritt
bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Gesamtmietpreises
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtmietpreises
Danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtmietpreises
Dem
Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei der Vermieterin kein
oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.
Die
Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch
genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden.
Der
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Der Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich mit dem Buchungsdatum
zusammenhängen (innerhalb von 14 Tagen).
5.
Kündigung durch den Vermieter
Die
Vermieterin kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der
Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz
vorheriger Aufforderung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung)
nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermieterin eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann
die Vermieterin von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen
Aufwendungen verlangen.
6.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der
Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung
des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen
frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Partei bereits erbrachte
Leistungen erstatten.
7.
Pflichten des Mieters
Der
Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Miet-räumen oder des Gebäudes
sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden
Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm
oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden
ist.
Entstehende
Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet
ist, unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Für die durch
nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter
ersatzpflichtig.
In
der Ferienwohnung darf nicht geraucht werden. Haustiere sind nicht erlaubt.
8.
Haftung der Vermieterin
Die
Vermieterin haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß
zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten. Die Haftung für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt
(z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechts-erheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
10.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es
findet deutsches Recht Anwendung.
Für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht
zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand
hat.
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